Mietzuschuss - Wohngeld für Mieter

Mietzuschuss - Wohngeld für Mieter

    Inhaltsverzeichnis
  1. Wohngeld für Mieter
  2. Anspruch auf Wohngeld
  3. Diese folgenden ersten Schritte sind notwendig
  4. Schritt für Schritt zum Mietzuschuss!
  5. Wenn der kostenfreie Kurzcheck jedoch positiv ausfällt, dann ist der nächste wichtige Schritt der formlose Wohngeldantrag
  6. Formloser Wohngeldantrag
  7. Unterlagen für den Antrag
  8. Ihr Antrag auf Mietzuschuss wurde genehmigt
  9. Sie müssen sich also beim Wohnungsamt melden, wenn
  10. Ihr Antrag auf Wohngeld wurde abgelehnt
  11. Wiederholungsantrag
  12. Kommentare

Wohngeld für Mieter

Mit dem Wohngeldantrag ist im allgemeinen Sprachgebrauch vor allem der Antrag auf Mietzuschuss für eine Wohnung gemeint. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten, wenn man Eigentum besitzt und dieses selbst bewohnt. Das nennt sich dann Lastenzuschuss. Der Mietzuschuss soll wie der Name schon sagt, ein Zuschuss zur Miete einer selbstbewohnten Wohnung sein. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sind den Großteil ihrer Lebenshaltungskosten selbst zu tragen.

Anspruch auf Wohngeld

Wohngeld ist KEINE Kann-Leistung, das heißt es liegt nicht im Ermessen des Sachbearbeiters, ob man es bekommt oder nicht. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind, hat jeder Haushalt in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld. Wir unterstützen Sie dabei diesen Gesetzesanspruch geltend zu machen, sofern Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese Voraussetzungen sind genaustens im Wohngeldgesetz (§3 WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) erläutert und können dort nachgelesen werden.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und führen Sie durch den Antragsdschungel, damit auch Sie Wohngeld beantragen können. Entweder in dem Sie sich unsere Blogartikel genaustens durchlesen und den Antrag dadurch selbst stellen können oder durch unseren Antragsservice, der Ihnen genau diese zeitaufwendige Arbeit abnimmt.

Diese folgenden ersten Schritte sind notwendig:

Schritt für Schritt zum Mietzuschuss!

Pauschal und ohne in die Tiefe zu gehen, lässt sich nicht sagen welche Personen generell keinen Anspruch auf Wohngeld haben, obwohl die Wohngeld Voraussetzungen erfüllt zu sein scheinen.  Es gibt eine große Anzahl an Ausnahmen von der Regel, die Wohngeld trotz Bedürftigkeit ausschließen. Wir arbeiten gerade an einem Wohngeldrechner, der diese Frage beantworten kann.

Aber man kann jetzt schon sagen, dass für gewöhnlich Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Dies wird deshalb so gehandhabt, weil in den sogenannten Transferleistungen (z.B. Hartz IV und BAföG) bereits ein Anteil für das Wohnen eingerechnet ist. Das gilt bereits dann, wenn nur der Antrag auf eine Transferleistung (z.B. ALGII auch Hartz IV genannt) gestellt wurde. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn die Transferleistungen nur als Darlehen und nicht als Sozialleistung gezahlt werden oder der Antrag auf Transferleistungen abgelehnt wurde. Das gilt aber nicht, wenn mindestens eine Person in dem Haushalt wohngeldberechtigt ist. Da die Ausnahmen jedoch nur einen sehr kleinen Teil von Personen betreffen, kann man erstmal davon ausgehen, dass man keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wenn man Transferleistungen erhält.

Wenn der kostenfreie Kurzcheck jedoch positiv ausfällt, dann ist der nächste wichtige Schritt der formlose Wohngeldantrag:

  • Formloser Wohngeldantrag

Den formlosen Wohngeldantrag sollten Sie SOFORT nach einem positiven Ergebnis unseres kostenfreien Kurzchecks ausfüllen und abschicken.

Hier geht es direkt zum formlosen Wohngeldantrag!

Das hat den Hintergrund, dass das Wohngeld nur rückwirkend für den Monat ausgezahlt wird, in dem dieser formlose Antrag gestellt wurde. Mit dem formlosen Antrag haben Sie also einfach nur den Antragszeitpunkt festgehalten. Bei diesem Antrag müssen Sie noch keine weiteren ausgefüllten Dokumente beifügen. Sie haben allerdings auch nur vier Wochen Zeit, um die weiteren Wohngeld Antragsunterlagen einzureichen. Eine Vorlage für einen formlosen Wohngeldantrag finden Sie hier. Sie müssen lediglich noch ihr zuständiges Wohngeldamt raussuchen und eintragen sowie den Antrag unterschreiben und abschicken.

  • Unterlagen für den Antrag auf Mietzuschuss

Je nach Bundesland ist die Anzahl der einzureichenden Dokumente sehr unterschiedlich. In diesem Blogartikel haben wir Ihnen alle Informationen zu den einzelnen Dokumenten zusammengefasst, damit Sie wissen welche Informationen Sie für den Antrag noch einholen müssen und was wo auszufüllen ist. Das Einholen der Unterlagen und das Ausfüllen erfordern den größten Zeiteinsatz. Noch einfacher geht es mit unserem Antragsservice, bei dem wir uns um alles Weitere kümmern. Sie gehen lediglich die Fragen in unserem Portal durch und wir erstellen Ihnen daraus alle nötigen Unterlagen. Zusätzlich berechnet unser Programm bereits beim Ausfüllen wie viel Wohngeld Sie bekommen. Probieren Sie es ganz unverbindlich aus! Sollte ihr Wohngeldantrag abgelehnt werden, entstehen Ihnen auch keine Kosten.

Ihr Antrag auf Mietzuschuss wurde genehmigt

Wunderbar! Herzlichen Glückwunsch! Das Wohngeld wird Ihnen rückwirkend ab dem Monat gezahlt in dem Sie den formlosen Wohngeldantrag abgesendet haben, sofern Sie fristgerecht den richtigen Antrag nachgereicht haben. Ansonsten gilt das Datum des richtigen Antrags. Ab sofort erhalten Sie das Wohngeld immer im Voraus für den Monat. Auch wenn das Wohngeld nun für ein Jahr bewilligt wurde und jeden Monat ausgezahlt wird, gibt es jederzeit die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen. Das ist dann notwendig, wenn sich zum Beispiel ihre finanziellen Rahmenbedingungen, also ihr Einkommen um mehr als 15 % verändern. Sie sind in diesem Fall verpflichtet diese Änderungen umgehend mitzuteilen. Gleiches gilt auch, wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder, zum Beispiel durch einen Auszug einer Person oder eine Geburt ändern. Auch dazu gibt es ein entsprechendes Formular, was Sie ausfüllen müssen.

Sie müssen sich also beim Wohnungsamt melden, wenn:

  • sich ihr Einkommen oder die Miete um mehr als 15 % erhöht oder verringert
  • Haushaltsmitglieder dazu kommen (z.B. Geburt) oder ein Haushaltsmitglied auszieht

Ihr Antrag auf Wohngeld wurde abgelehnt

Ihr Antrag auf Wohngeld wurde abgelehnt? Hier kommt es jetzt auf die Begründung drauf an:

  • Haben Sie alle angeforderten Unterlagen eingereicht?
  • Haben Sie die Frist zur Einreichung der Unterlagen eingehalten?
  • Hat ihr Mindesteinkommen ausgereicht?
  • Haben Sie die Freibeträge geltend gemacht?
  • Haben Sie alle berechtigten Haushaltsmitglieder angegeben?
  • Haben Sie den Kurzcheck über unsere Webseite genutzt?

Je nachdem aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt wurde, lohnt sich ein Einspruch. Sollten Sie den Antrag über unseren Antragsservice eingereicht haben und er wird auch nach einem Einspruch nach wie vor abgelehnt werden, entstehen Ihnen keine Kosten durch uns.

Zusätzlich sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass das Wohngeldgesetzt (WoGG) alle zwei Jahre angepasst wird. Wenn ihre Einkommens- und Lebensverhältnisse sich bis zur nächsten Reform nicht deutlich verbessern oder verschlechtern, könnten Sie also beim nächsten Antrag erfolgreich sein.

Wiederholungsantrag

Sie haben bereits einen Antrag erfolgreich gestellt? Dann ist es 10 Monate nach dem Start des Bewilligungszeitraums wieder Zeit einen Folgeantrag zu stellen. Auch diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. Geben Sie dazu einfach alle Daten des letzten Antrags, sofern Sie noch aktuell sind bei unserem Antragsservice ein und wir erledigen den Rest für Sie. Wiederholungsanträge werden in der Regel schneller bearbeitet als der Erstantrag, da ein Großteil der Daten ihres Erstantrags bereits geprüft worden sind und diese Arbeit beim Wiederholungsantrag wegfällt. Aber auch hier gilt, es kommt ganz auf ihr Wohngeldamt drauf an, wie schnell der Antrag bearbeitet wird.

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