Welche Unterlagen braucht man für den Wohngeldantrag?

Welche Unterlagen braucht man für den Wohngeldantrag?

    Inhaltsverzeichnis
  1. Antrag auf Mietzuschuss
  2. Antrag auf Lastenzuschuss
  3. Ergänzende Angaben Erstantrag Lastenzuschuss
  4. Fremdmittelbescheinigung zum Lastenzuschuss
  5. Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst
  6. Verdienstbescheinigung
  7. Fragebögen zu Ausbildungen und Studium
  8. Fragebogen über Vermögensverhältnisse
  9. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  10. Angaben des Vermieters zum Wohnraum
  11. Ergänzende Fragebögen
  12. Ergänzender Fragebogen – Gemeinsames Sorgerecht
  13. Kommentare

Die beizufügenden Unterlagen bei einem Wohngeldantrag unterscheiden sich teilweise erheblich von Bundesland zu Bundesland.

Sollten Sie in Nordrhein-Westfalen leben, können Sie alle Unterlagen online ausfüllen und absenden. In allen anderen Bundesländern beantragt man Wohngeld noch ganz klassisch mit viel Papier, das man persönlich oder per Post zum Wohngeldamt bringt. Damit Sie den Überblick über die Begrifflichkeiten behalten und auch wissen was damit gemeint ist, haben wir Ihnen hier eine Liste mit allen beizufügenden Unterlagen und Anlagen aufgelistet. Zusätzlich finden Sie alle Begriffe zum Wohngeld und zu den Antragsformularen auch in unserem Wohngeld-ABC zum Nachlesen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur wahrheitsgemäßen Angabe der eingeforderten Daten und Nachweise verpflichtet bist. Laut Wohngeldgesetz (WoGG §33) darf die Wohngeldbehörde zudem einen Datenabgleich mit anderen Behörden durchführen. Das heißt, dass ihre Daten mit denen bei der Agentur für Arbeit, dem Job Center, dem Rentenversicherungsträger, dem Finanzamt usw. verglichen werden, um zu überprüfen ob ihre Daten der Wahrheit entsprechen. Nicht wahrheitsgemäße Angaben werden erneut überprüft und können mit einem Bußgeld oder Strafanzeige geahndet werden. Bereits gezahltes Wohngeld kann zurückgefordert werden. Bitte überprüfen Sie daher genau, ob alle Angaben in ihrem Wohngeldantrag korrekt eingetragen sind, auch um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden. Erst wenn alles korrekt und vollständig ist, wird der Wohngeldantrag bearbeitet.

Antrag auf Mietzuschuss

Der Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss für eine gemietete Wohnung ist das Herzstück des Wohngeldantrags. Hier geht es vorrangig um die Personalien des Antragstellers, zur Wohnung sowie um die Miete für die Wohngeld beantragt wird, zu den Haushaltsmitgliedern, zu den Einkommensverhältnissen, zum Vermögen, den beizufügenden Unterlagen und zur Bankverbindung auf die das Wohngeld überwiesen werden soll.

Antrag auf Lastenzuschuss

Auch wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin im eigenem Haus leben (Wohneigentum), kann Anspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden. Dann spricht man jedoch nicht von Wohngeld als ein Mietzuschuss, sondern von einem Lastenzuschuss. Grundvoraussetzung ist, dass das Eigentum selbst und nur zu eigenen Zwecken bewohnt wird. Generell werden die gleichen gesetzlichen Grenzen, wie das Einkommen und die Wohnkosten zugrunde gelegt. Das heißt, dass auch hier die Anzahl und das Einkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet wird. Darüber hinaus sind jedoch ergänzende Angaben zu machen, um den genauen Zuschuss als Wohngeld zu ermitteln. Die ergänzenden Angaben beziehen sich auf die zuschussfähigen Belastungen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel über den Antrag auf Lastenzuschuss.

Ergänzende Angaben Erstantrag Lastenzuschuss

Das ergänzende Antragsformular zum Wohngeld als Lastenzuschuss fragt lediglich alle Daten zu den Erwerbskosten des Eigentums (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss) ab. Wie hat man die Immobilie erworben (Kauf, Erbe, etc.), die Anschaffungs- bzw. Erstellungskosten und die Finanzierung dessen. Dem ist der Kreditvertrag, ein Jahreskontoauszug des Kreditgebers und ein aktueller Zahlungsnachweis beizufügen.

Fremdmittelbescheinigung zum Lastenzuschuss

Dieses Formular listet sehr detailliert alle Informationen zum Kredit für das Eigentum (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss) auf. Neben der Laufzeit sind die Summe, die Tilgungsraten aber auch ob die Zahlungen regelmäßig getätigt wurden einzutragen. Das Formular ist vom Kreditgeber auszufüllen und zu bestätigen.

Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst

Das meist zweiseitige Formular fragt die Belastungen aus Fremdmitteln wie z.B. dem Kredit sowie weiteren Belastungen wie Erbbauzinsen oder die Grundsteuer ab (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss). Außerdem müssen darin eventuelle Zuschüsse, ob es eine Garage oder Carport gibt angegeben werden. Sofern ein Teil der Immobilie vermietet ist, muss auch das hier angegeben sowie die Nebenkosten aufgeschlüsselt werden.

Verdienstbescheinigung

Die Verdienstbescheinigung ist eines der wichtigsten Anlagen zum Wohngeld und ist ein vom Wohngeldamt vorgegebenes Antragsformular, welches ausgefüllt werden muss. In der Verdienstbescheinigung sind folgende Angaben zu machen:

  • zum Beschäftigungsverhältnis,
  • zum Arbeitgeber,
  • zum steuerpflichtigen Bruttoeinkünften inklusive jeglicher Sonderzuwendungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, etc.
  • steuerfreie Bezüge wie Kurzarbeitergeld oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, etc.
  • Krankheitszeiten ohne Lohnfortzahlung

Zusätzlich sind die letzten 12 Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, sofern es mehrere sind, beizufügen.

Fragebögen zu Ausbildungen und Studium

Da man auch während der Ausbildung und während des Studiums unter Umständen einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen kann, ist es auch hier notwendig einen Fragebogen dazu auszufüllen. Bafögleistungen schließen in der Regel eine Förderung aus, es gibt jedoch genügend Studierende die keinen Anspruch auf Bafög haben. Sollte dies der Fall sein, so sollte dieser Antrag dringend ausgefüllt werden, um einen Zuschuss zum Wohnen zu erhalten.

wohngeld unterlagen 2 min

Fragebogen über Vermögensverhältnisse

Das zweiseitige Formular fragt alle Details und Nachweise zu Bank- und Sparguthaben ab. Dies können sein:

  • Girokonten, Tagesgeldkonten
  • Sparverträge
  • Bausparverträge
  • Sparbücher
  • Vermögenswirksames Sparen
  • Aktien
  • Depots
  • Fonds
  • Wertpapiere
  • Festgeld

Zusätzlich werden auch Angaben (Typ, Baujahr und Verkehrswert) zu eigenen Autos abgefragt. Weiter werden Details zu beweglichen (z.B. Schmuck, Möbel, Kunstgegenstände, Sammlungen wie Briefmarkensammlungen) und unbeweglichen (Grundstücke, Wohnungen, Häuser) Sachen eingefordert. Zu guter Letzt müssen außerdem alle Forderungen und Verpflichtungen von Ansprüchen zu Darlehens- und Hypothekenrückzahlungen angegeben werden.

Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

Zahlt einer der Haushaltsmitglieder Unterhalt an eine andere Person? Alle Unterhaltspflichten sind in einem vorgefertigten Formular anzugeben. Unterhaltspflichten sind zum Beispiel:

  • Ein Haushaltsmitglied, dass aufgrund von einer Berufsausbildung auswärts wohnt
  • Ein Kind von getrenntlebenden Eltern, was jedoch von beiden Elternteilen betreut wird (dazu muss ein weiteres Formular ausgefüllt werden, siehe Gemeinsames Sorgerecht)
  • Ein geschiedene oder dauerhaft getrenntlebender (Ehe-)Partner
  • Jede weitere Person für die Unterhalt gezahlt wird und die nicht in der Wohnung wohnt

Die Unterhaltspflichten sind entsprechend nachzuweisen z.B. durch den Unterhaltsbescheid, notariell bekundete Unterhaltsvereinbarungen, Geburtsurkunden, etc. Bei Unterhaltszahlungen ins Ausland sind weitere Unterlagen vorzulegen.

Angaben des Vermieters zum Wohnraum

Auch das ist in der Regel ein vom Wohngeldamt vorgegebenes Formular, wenn es um den Mietzuschuss zum Wohnen geht. Dieses Formular ist allerdings vom Vermieter auszufüllen. Darin werden die Wohnraumkosten im Detail aufgeschlüsselt, sowie die Personalien zum Vermieter und auch die Mieter eingetragen. Zusätzlich muss der Mietvertrag und ein Kontoauszug mit der letzten Mietzahlung eingereicht werden. Sollte der Betrag nicht übereinstimmen (da sich die Miete ggf. in der Zwischenzeit erhöht hat), ist zusätzlich das letzte Schreiben über die aktuell zu zahlende Miete beizufügen. Außerdem müssen in der Regel auch die Nebenkostenabrechnungen gesondert eingereicht werden. Sollten Sie Teile ihrer Wohnung untervermieten, ist auch das Meldepflichtig und muss über ein weiteres Formular mitgeteilt werden.

Ergänzende Fragebögen

Zusätzlich zu den Angaben über jeglicher Einkünfte und zum Wohnraum sind gegebenenfalls weitere ergänzende Angaben zur Klärung verschiedener Sachlagen nötig.

Ergänzender Fragebogen – Gemeinsames Sorgerecht

Das vorgegebene Formular ist mit einer Seite vergleichsweise kurz, zu den anderen Formularen. Es werden lediglich die Regelungen zum Sorgerecht und die staatliche Betreuungseinrichtung (Kita, Schule, etc.) abgefragt.

Wohngeld Unterlagen vgwort

12 Kommentare

  • Bin in Frührentner und muss nun auf Wohngeld warten ,armes Deutschland wird noch bestraft wenn man nicht mehr kann und krank wird
  • Es ist wirklich unglaublich was man da alles ausfüllen muss. Habe jetzt 7 Wochen mit dem Jobcenter rumgekaspert. Da kam jede Woche ein neues Schreiben was ich denn noch einreichen muss, obwohl ich extra vorher gefragt habe was die alles brauchen. Nun, nach 7 Wochen, schreiben die mir allen Ernstes, das ich doch erstmal prüfen lassen soll ob ich Wohngeld bekomme. WFT?!? Jetzt muss ich den ganzen Papierkram nochmal beim Sozialamt einreichen. Das kann doch alles nicht sein. Jeder Ukrainer, Syrer oder was weiß ich was für ein Migrant bekommt da völlig problemlos Geld und Hilfe. Ich sitze hier seit gut 2h und versuche alles auszufüllen und alle Unterlagen zusammen zu bekommen. Am Ende wird bestimmt was fehlen oder ein Kreuz ist an der falschen Stelle.
    Kann nur jedem Raten, lass es nicht soweit kommen das du Wohngeld oder ALG2 (Bürgergeld) brauchst. Das kostet dich den letzten Nerv und man kann sich auf Monatelanges hin und her einstellen. Telefonsiche Erreichbarkeit ist ein Witz. Reaktion auf Mail oder online Anfrage dauert 2-3 Tage. Und dann gibt es nur so wischi-waschi Aussagen. Ob Sie dann bezahlen ist dann auch noch so eine Sache.
    Und das im besten Deutschland aller Zeiten..........
  • Lustig das die Deutschen alles ranschleppen müssen, und die Flüchtlinge alle so bekommen ohne einen Finger krumm zu machen. Die haben nicht mal einen Ausweis 😂
    Und bei meiner Mutter machen die nen Ausstand weil der Perso gelaufen war bei der Antragstellung. Merkt Ihr selber oder ?
  • Ich finde es beschämend wie die Rentner in Deutschland behandelt werden. Jeder andere bekommt ,ohne was geleistet zu haben in Deutschland ohne weiteres Geld vom Staat. Einfach nur arm.
  • Hurensohn!
  • kann und möchte diese Kommentare nur bestätigen, es wird alles mögliche abgefragt, man ist über 70 und muss so detailliert wie möglich seine Vermögenswerte offen legen, obwohl man bereits davor einen Grundsicherungsantrag zusammen mit dem kooperativen Sachbearbeiter ausgefüllt und Anstandslos ausbezahlt bekommen hat. Nun bekomme ich Wohngeld und ich muss das ganze Procedere, Nachweise, Bankauszüge, Rentenbescheid sonstige Versicherungen ect noch einmal einreichen...?? So viel Papier, wer zahlt mir die Kopier Kosten und das Porto für diesen ganzen Wust...??
  • Es ist schon armseelig, was hier unseren Bürgern nach jahrzehnter langer Arbeit am Ende übrig bleibt ! Das schlimmste wird dadurch noch bestärkt, das die Ämter durch Ihr absurdes menschenfeindliches Agieren, die ohnehin schon prekäre Situation der Rentner noch untermauern ! Das gibt es auch nur in Deutschland ! Diese Politiker sollten das Feld alsbald räumen , bevor noch mehr Schaden entsteht ! Hier wird nicht zum Wohle des Volkes regiert ! Beschämend !
  • 44 Jahre gearbeitet. Bekomme laufend Post, was ich jetzt noch einreichen müsste. Es reicht. Dauert jetzt schon über 6 Wochen. Heute kam wieder Post, was jetzt noch fehlen würde. Sollen sich ihr Geld sonst wohin stecken. Beschämend
  • Woher bekomme ich denn die Formulare für die Wohngeldbeantragung.
  • Ich habe auch 47 Jahre gearbeitet und war niemals arbeitslos. Jetzt wollte ich mein Renten dasein genießen, geht nicht. Die Politiker sollten alle an die Basis gehen und auch mal richtig arbeiten, ich glaub das sie das garnicht durchhalten. Durch uns Steuerzahler können sie leben, wie die Made im Speck....
  • Da hat mann 43 Jahre hart Gearbeitet und muss nun Wohngeld beantragen. Trauriges Deutschland ,ob die im Bundestag das auch machen!!!!!!!!!!!
  • ich habe 48 Jahre gearbeitet und das ist jetzt der Lohn dafür. Die im Bundestag haben es doch gar nicht nötiig darüber nachzudenken..

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