Wohngeld 2021 - alle Gesetzesänderungen auf einen Blick

Wohngeld 2021 - alle Gesetzesänderungen auf einen Blick

    Inhaltsverzeichnis
  1. Dynamisierung des Wohngeldes ab 2022
  2. Wohngeldreform 2020/2021
  3. Vereinfachung des Wohngeldantrags aufgrund der Corona-Pandemie zum 01.04.2020
  4. Wohngeldreform zum 01.01.2020
  5. Kommentare

Zum 1. Januar 2021 ist eine weitere Wohngeldreform umgesetzt worden. Bereits 2016 und 2020 gab es dringend notwendige Reformen, die vor allem das steigende Mietniveau berücksichtigten. Somit gab es in den letzten Jahren bereits Anpassungen beim Wohngeld. Dadurch wurde es mehr Menschen ermöglicht überhaupt wohngeldberechtigt zu werden. Außerdem hat sich im Zuge dessen auch noch der finanzielle Anspruch erhöht. Eine solch zügige Anpassung des Wohngelds hat es in 25 Jahren in dieser Form nicht gegeben.

An dieser Stelle wird es fortan immer die laufenden Gesetzesänderungen auf einem Blick verständlich zusammengefasst geben.

Dynamisierung des Wohngeldes ab 2022

Ab dem 01. Januar 2022 soll es alle zwei Jahre eine Anpassung des Wohngelds geben, die sogenannte Dynamisierung des Wohngeldes. Das Ziel ist, aktuelle Miet- und Einkommensentwicklungen zu berücksichtigen und den Wechsel zu Transferleistungen nach SGB II und SGB XII zu begrenzen. Zudem sollen die Freibeträge für pflegebedürftige und behinderte Menschen erhöht werden.

Wohngeldreform 2020/2021

In der aktuellen Wohngeldreform wird ein Beschluss vom 22.05.2020 umgesetzt. Dieser resultiert aus dem Beschluss von 2019 zur Umsetzung eines Klimaschutzprogramms. Dabei werden CO2-Emissionen im Bereich Verkehr und Wärme zusätzlich bepreist. Auf gut Deutsch bedeutet dies, dass sich die Preise für Kraftstoff (fürs Auto) und auch fürs Heizen seit Januar 2021 erhöht haben. Da das Wohngeld sich an solche Entwicklungen anpassen soll, wurde daher eine Erhöhung des Wohngelds zur Entlastung bei den Heizkosten eingeführt. Weitere Details dazu finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 22.05.2020.

Heizkostenzuschuss ab Wohngeld 2021

Die Erhöhung wird als Pauschale nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder in Abhängigkeit zur Richtfläche gezahlt. Die Richtfläche ist die zugrunde gelegte durchschnittliche Wohnfläche pro Person. Es geht hier also nicht nach der tatsächlichen Wohnfläche, sondern es wird dafür eine Pauschale nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder zu Grunde gelegt. Die Staffelung sieht dabei vor, dass ein Ein-Personen-Haushalt mit einem Zuschuss von 14,40 Euro rechnen kann.

Tabelle zu den Haushaltsmitgliedern und der Heizkostenentlastung

Haushaltsmitglieder Entlastung zu den Heizkosten
1-Personen-Haushalt 14,40 €
2-Personen-Haushalt 18,60 €
3-Personen-Haushalt 22,20 €
4-Personen-Haushalt 25,80 €
5-Personen-Haushalt 29,40 €
Jede weitere Person zusätzlich 3,60 €


Vereinfachung des Wohngeldantrags aufgrund der Corona-Pandemie zum 01.04.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundestag beschlossen, die Beantragung und Prüfung zu vereinfachen sowie die Entscheidung zu beschleunigen. Konkret heißt das, dass man den Wohngeldantrag formlos, also zum Beispiel auch telefonisch oder per E-Mail stellen kann. Der Antrag wird sofern möglich schneller bearbeitet und es müssen weniger Nachweise erbracht werden bzw. können auch nachgereicht werden. Außerdem kann der Betrag auch als Vorschuss gewährt werden und die sogenannte Plausibilitätsprüfung entfällt vorerst. Der Beschluss gilt bis auf Weiteres. Aktuell (März 2021) liegen uns keine Hinweise vor, dass dieses Antragsverfahren nicht mehr gültig ist.

Wohngeldreform zum 01.01.2020

Zum 1. Januar 2020 gab es eine Reihe großer Änderungen, mit der die Bundesregierung vor allem auf die Mietentwicklungen der letzten Jahre reagiert hat.

Durch die Reform haben 660.000 Haushalte profitiert, entweder durch mehr Wohngeld oder durch den erstmaligen oder wiederholten Anspruch auf Wohngeld 2021.

Besonders profitiert haben davon Familien und Rentner. Zudem wurde eine neue Mietstufe (VII) eingeführt, die dem Umstand von besonders hohen Mietkosten bestimmter Regionen Deutschlands Rechnung tragen soll.

Sollten Sie vor diesem Zeitraum einen negativen Bescheid zu ihrem Wohngeldantrag erhalten und sich ihre Einkommensverhältnisse nicht grundlegend verändert haben, ist es sinnvoll einen erneuten Antrag zu stellen. Wir helfen Ihnen dabei!

wohngeld 520 min


Noch keine Kommentare vorhanden

Was denkst du?

Wohngeld Newsletter abonnieren

Wollen Sie über Wohngeld informiert bleiben? Wir senden Ihnen Informationen zum Wohngeld zu, sobald sich etwas ändert. Ihre Mail-Adresse wird nicht weiter gegeben.