§ 25 BAföG Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei
1. vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2 540 Euro,
2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sowie vom Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners des Auszubildenden je 1 690 Euro.