Anlage 3 WOGG (zu § 19 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1617)

Rechenschritte und Rundungen

1. Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:


2. Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 2) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:

  

          1

  Haushalts-

  mitglied

           2

  Haushalts-

  mitglieder

          3       

  Haushalts-

  mitglieder

          4

  Haushalts-

  mitglieder

          5  

  Haushalts-

  mitglieder

          6

  Haushalts-

  mitglieder

M526476889999
Y275357414447532618
 



          7

  Haushalts-

  mitglieder

          8

  Haushalts-

  mitglieder

          9  

  Haushalts-

  mitglieder

         10

  Haushalts-

  mitglieder

         11

  Haushalts-

  mitglieder

         12

  Haushalts-

  mitglieder

M111123135146180286
Y70278787295712481443


Berechnung der Dezimalzahlen

z1 = a + b · M + c ∙ Y,

z2 = z1 ∙ Y,

z3 = M – z2,

z4 = 1,15 ∙ z3.

Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.

3. Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.

Stand  2021

Das Wohngeldgesetz: