§ 4 WOGG Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18) und ist nach § 19 zu berechnen.

Stand  2021

Das Wohngeldgesetz: